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Zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern müssen seit 1. Januar 2021 alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht mit Warnhinweisen ausgestattet sein, die auf die besonderen Gefahren durch tote Winkel hinweisen. Als toten Winkel bezeichnet man Bereiche vor und neben Fahrzeugen, die vom Fahrer weder direkt durch die Scheiben, noch über die Außenspiegeln eingesehen werden können.